Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 1184/07

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30. August 2007 – 1 Ca 1504/07 – wie folgt abgeändert:

a.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.354,08

brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz von jeweils EUR 451,36 seit dem

01.12.2006, 01.01.2007 und 01.02.2007 zu zahlen.

b) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen


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