Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 1238/07

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2007 – 9 Ca 4408/06 – wird zurückgewiesen.

2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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