Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 1419/08

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 02.09.2008 – 3 Ca 3518/07 h – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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