Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 1258/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.09.2008 in Sachen 9 Ca 3054/08 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es sich bei dem vom Arbeitsgericht ausgeurteilten Betrag um einen Bruttobetrag und nicht um einen Nettobetrag handelt.

Auf die Anschlussberufung des Klägers hin wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 40,92 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.11.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in I und II. Instanz werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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