Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 356/11

Tenor

1.              Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.02.2009 – 13 Ha 7/08 – wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.              Die Revision wird zugelassen.


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