Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 28/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.01.2014- 8 Ga 7/14 - abgeändert:

Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, an den Kläger auf seinen Entgeltanspruch für den Monat Dezember 2013 einen Betrag von 1.300,00 € und auf seinen Entgeltanspruch für den Monat Januar 2014 einen Betrag von 700,00 € zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.


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