Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 52/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 18.02.2014 – 3 Ca 4765/13 h – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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