Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 71/14

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.08.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln – 13 Ca 860/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 266,98 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.04.2013 zu zahlen.

  • 2. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 32,76 Euro brutto (Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) zuzüglich Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.04.2013 zu zahlen.

  • 3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 40 % und der Beklagten zu 60 % auferlegt; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.

  • 5. Die Revision wird zugelassen.


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