Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 138/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.01.2014 in Sachen 1 Ca 8685/12 wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten gegen dasselbe Urteil wird unter Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 22,6 % und der Beklagte 77,4 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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