Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 42/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.11.2013 – 19 Ca 1767/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die fristlose Kündigung der Beklagten mit dem Schreiben vom 21.02.2012, dem Kläger am selben Tage zugegangen, noch durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 26.04.2012, dem Kläger am selben Tage zugegangen, mit Ablauf des 31.10.2012 beendet worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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