Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 401/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 24.11.2015– 4 Ca 3575/15 -  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Beschwerdewert: 450,-- EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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