Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 1145/15

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil desArbeitsgerichts Aachen vom 29.06.2015 in Sachen8 Ca 35/14 d teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Änderung derArbeitsbedingungen durch die außerordentlichenÄnderungskündigungen vom 23.12.2013 und vom 17.01.2014 nicht wirksam fristlos erfolgt ist.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, das sich auf Führung und Leistungerstreckt, zu erteilen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird die Klägerin und Widerbeklagte verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 21.598,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über demBasiszinssatz der EZB seit dem 08.05.2014 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin 80 % und die Beklagte 20 % zu tragen.

Von den Kosten der Berufungsinstanz haben die Klägerin 70 % und die Beklagte 30 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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