Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 TaBV 22/15

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.01.2015 – 2 BV 51/14 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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