Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 176/17

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe teilweise ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2017 – 2 Ca 1666/17 - in der Fassung des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 11.08.2017 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt K h für den ersten Rechtszug derzeit ratenfreie Prozesskostenhilfe für einen Streitwert bis zu 8.550,00 EUR mit Wirkung ab dem 08.03.2017 bewilligt.

Eine Gebühr wird nicht erhoben.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen