Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 571/17

Tenor

  • I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.01.2017 – 7 Ca 2354/16 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.418,57 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 20.10.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 3.181,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 20.10.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

  • III. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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