Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 147/18

Tenor

I.               Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.12.2017 – 2 Ca 1016/17 – teilweise abgeändert

1.               Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3.717,20 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2016.

2.               Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

II.               Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III.               Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.

IV.               Die Revision wird zugelassen.


T a t b e s t a n d

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