Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 150/18

Tenor

I.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.01.2018 - 9 Ca 5075/17 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 60.281,01 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2017.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.156,97 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 337,68 EUR brutto seit dem 02.10.2015 und

aus 819,29 EUR seit dem 28.01.2016.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.              Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

III.              Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

IV.              Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

V.              Die Revision wird zugelassen.


T a t b e s t a n d

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