Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 158/20

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.08.2020 (3 Ca 1316/20) in Gestalt des Abänderungsbeschlusses vom 26.08.2020 (3 Ca 1316/20) teilweise wie folgt abgeändert:

Dem Kläger wird auch für den gegenüber dem Beklagten zu 1) erhobenen Klageantrag zu 1) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K mit der Maßgabe bewilligt, dass derzeit eine monatliche Ratenzahlungen nicht zu erbringen ist.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten werden auf die Hälfte reduziert.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen