Urteil vom Landgericht Aachen - 11 O 318/97

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.143,35 DM nebst 4 % Zinsen seit 29.07.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 83 % und der Beklagte 17 %.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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