Urteil vom Landgericht Aachen - 5 S 184/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.04.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Heinsberg 21 C 103/05 AG Heinsberg - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 662,- Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 30.09.2005 sowie 15,- Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.


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