Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 419/07

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 24.542,- € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus einem Betrag von jeweils 6.135,50 € seit dem 01.07.2004, 01.07.2005, 01.07.2006 und 01.07.2007 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger am 30.06.2008 einen weiteren Betrag von 6.135,50 € zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 746,58 € vorgerichtliche Anwaltsge-bühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12.10.2007 zu zahlen.

4.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 36 % und der Kläger 64 %.

6.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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