Beschluss vom Landgericht Aachen - 3 T 304/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag der Schuldner auf einstweilige Einstellung des Verfahrens als unzulässig verworfen wird.


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