Urteil vom Landgericht Aachen - 2 S 198/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 437,80 EUR zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2011.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben die Klägerin 56 % und die Beklagte 44 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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