Beschluss vom Landgericht Aachen - 3 T 139/13

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Beteiligten zu 2 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft als unzulässig verworfen wird.

Der Beteiligte zu 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Beteiligten zu 3 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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Rechtsmittelbelehrung

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