Beschluss vom Landgericht Aachen - 6 S 152/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.09.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen (120 C 107/12) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 3.672,00 EUR festgesetzt.


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