Beschluss vom Landgericht Aachen - 95 Qs 4/15 - 702 Js 7/15 -

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des AG Aachen vom 26.01.2015 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.


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