Urteil vom Landgericht Aachen - 5 S 257/11

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 06.10.2011 – 120 C 265/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 787,14 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Revision, tragen der Kläger zu 41 % und die Beklagte zu 59 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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