Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 347/17

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, dem Kläger Auskunft über Namen und jeweilige Beteiligungshöhe aller an der Beklagten zu 1) beteiligten Gesellschafter einschließlich der bloß mittelbar über die Treuhandkommanditistin der Beklagten zu 1) beteiligten Gesellschafter in Form einer aktuellen, schriftlichen, geordneten Zusammenstellung zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 8.000,00 €.


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