Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 559/19

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3.350 € nebst Zinsen aus 350 ,- € in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.12.2016 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreites tragen das beklagte Land zu 64 % und der Kläger zu 36 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen