Urteil vom Landgericht Arnsberg - 3 S 88/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.7.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Meschede (Az.: 6 C 108/13) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 241,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 20.11.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits insgesamt tragen die Klägerin 69 % und die Beklagte 31 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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