Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 8 T 4/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 05.08.2016 wird der Ordnungsgeldbeschluss der Einigungsstelle bei der Industrie- und Handelskammer Arnsberg vom 03.08.2016 abgeändert und wie folgt gefasst:

Gegen den Antragsgegner wird wegen unentschuldigten Ausbleibens im von der Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Arnsberg anberaumten Verhandlungstermin vom 03.08.2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100,00 € festgesetzt.

Die weitergehende sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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