Urteil vom Landgericht Arnsberg - 8 O 122/16

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 04.01.2017 wird in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 13.02.2017 aufrecht erhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Hauptsacheentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages von vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 04.01.2017 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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