Urteil vom Landgericht Bielefeld - 3 O 216/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.976,13 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

seit dem 23.06.2003 zu zahlen und dem Kläger die Lebensver-

sicherung der ... ,

Vertrags-Nr. ... , zurückabzutreten Zug um Zug gegen

Abtretung aller Rechte des Klägers an dessen Anteil an der GVV-GbR ... .

Es wird zudem festgestellt, dass der Kläger in Bezug auf den

Darlehensvertrag Nr. ... bei der Beklagten

keine Verpflichtungen mehr hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu

vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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