Urteil vom Landgericht Bielefeld - 2 O 359/14

Tenor

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.841,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 23.10.2014 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger in Bezug auf vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 958,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 23.10.2014 freizustellen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

5.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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