Urteil vom Landgericht Bielefeld - 20 S 262/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.11.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 42 C 216/15) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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