Beschluss vom Landgericht Bochum - I-7 T 143/17

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum, Az. 17 XIV (B) 29/17, vom 13.04.2017 wird wie folgt abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 21.02.2017 den Betroffenen seit dem 28.03.2016 bis zu seiner Entlassung aus der Haft am 18.04.2017 in seinen Rechten verletzt hat.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Verfahren erster und zweiter Instanz wird abgesehen.

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Beteiligte zu 2) zu 2/5 zu tragen. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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