Urteil vom Landgericht Bochum - 1 O 327/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das Grundstück

Amtsgericht S, Grundbuch von P, Blatt #, lfd. Nr. # des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung P, Flur #

- Flurstück #, Erholungsfläche, D, groß 448 m²

- Flurstück #, Gebäude- und Freifläche, D, groß 725 m²

an die Klägerin zu deren alleinigem Eigentum aufzulassen und die Eintragung der Klägerin als Eigentümerin im oben bezeichneten Grundbuch zu bewilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 280.000 Euro, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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