Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 4/90

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 28. November 1989 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 6 C 385/89 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten verurteilt, an die Kläger 367,40 DM nebst 4 % Zinsen von 11,40 DM seit dem 22.06.1989 sowie von 356,00 DM seitdem 21.11.1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 88% und die Beklagte zu 12 %.


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