Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 134/96

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin ebenso wie die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 7 OH 18/95 LG Bonn.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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