Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 41/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten, die dieser selbst trägt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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