Beschluss vom Landgericht Bonn - 8 S 302/12

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 05.11.2012 - 114 C 27/12 - nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, hierzu binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.


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