Urteil vom Landgericht Bonn - 9 O 231/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn die Beklagte leistet ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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