Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 118/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.04.2013 (108 C 316/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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