Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 178/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 13.06.2014 – 99 IN 153/13 – wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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