Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 233/14

Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 687.495,22 Euro zu zahlen;

2. die Beklagten zu 1) bis 7) werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 50.000,00 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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