Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 314/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 06.12.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 31.10.2016 (Az.: 97 IK 231/16) aufgehoben und das Verfahren dem Amtsgericht Bonn zur erneuten Prüfung und Bescheidung des Antrags der Beschwerdeführerin auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens vom 28.09.2016 – unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer – zurückverwiesen.

Der Beschwerdewert wird auf bis 500,00 € festgesetzt.


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