Urteil vom Landgericht Detmold - 1 O 266/05

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger 15.888,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgeho-ben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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