Urteil vom Landgericht Detmold - 10 S 54/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Lemgo vom 20.02.2008 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 441,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 30.04.2006 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 76 % und die Beklagte zu 24 %. Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 %.


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