Urteil vom Landgericht Dortmund - 13 O 55 /02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.596.977,00 EUR (in Worten: einemillionfünfhundertsechsundneunzigtausendneunhundertsie-benundsiebzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.07.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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