Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 92/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamt-gläubiger 11.249,42 EUR (i.W.: elftausendzweihundertneunund-vierzig 42/100 Euro) nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 27.02.2004 zu zahlen und die Ansprüche aus der bei der C unter der Ver-tragsnummer #####/#### bestehenden Kapitallebensver-sicherungen an die Kläger zurück zu übertragen,

Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Kläger gegen die H-GbR, mit der Beteiligungs-Nr. #####/####

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu zahlen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-bar.


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